Herzlich willkommen zum stimmungsvollen Neujahrs-Brunch im Ratskeller!
Von 11 bis 15 Uhr laden wir Sie ein, unser reichhaltiges Büfett zu genießen und sich nach Herzenslust verwöhnen zu lassen.
Beginnen Sie den ersten Tag des Jahres mit unserem fantastischen Brunch-Erlebnis! Nach einem abwechslungsreichen Frühstück geht es weiter zu Suppe, Salaten und Vorspeisen. Anschließend freuen Sie sich auf unser warmes Büfett mit einer Tranchier- und Filierstation. Nun warten unser Dessert- und Käsebüfett mit Eiscreme, Kuchen und Torten, einem Schokoladenbrunnen mit Früchten und einer Auswahl an regionalen Käsesorten auf Sie (Änderungen vorbehalten). Bei uns sind selbstverständlich auch schon viele Getränke im Preis inbegriffen: Sie starten mit einem Glas Sekt, bedienen sich an unserer Kaffeestation mit frisch gebrühtem Kaffee, Kaffeespezialitäten und Tee und genießen hausgemachte Limonaden, Säfte und Nektare, unser Lotterwasser, unseren Weiß- und Rotwein und natürlich unsere Lotteraner Kellerbiere aus der Ratskeller Braumanufaktur.Kinder im Alter von 0 bis 4 Jahren laden wir herzlich ein, während Kinder im Alter von 5 bis 14 Jahren lediglich 1,50 € pro Lebensjahr zahlen. Kids-Tickets gibt es hier.
Als besonderes Highlight empfehlen wir Ihnen den Rathausturmaufstieg um ca. 13:30 Uhr für zusätzlich nur 9,90 € pro Person. Hier haben Sie die Gelegenheit, eine einmalige Aussicht über die Stadt zu genießen und unseren Gipfeltrunk zu kosten. Bitte beachten Sie, dass der Rathausturm in Ausnahmefällen witterungsbedingt gesperrt sein kann, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten.
Bitte beachten Sie:
Kein Anspruch auf Rücknahme des Genuss-Tickets und/oder Erstattung des Eintrittspreises. Bei Verlust kein Ersatz. Bitte bewahren Sie Ihr Genuss-Ticket für Kontrollzwecke bis zum Ende der Veranstaltung auf.
Hinweis: Bei dieser Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen durch unsere Mitarbeiter/innen oder durch von uns beauftragte Personen erstellt, um die Veranstaltung zu dokumentieren. Im Nachgang der Veranstaltung verwerten wir die Aufnahmen zur öffentlichen Berichterstattung in unseren Printmedien, auf unseren Internetseiten sowie in sozialen Netzwerken. Bei Aufnahmen, in denen der Fokus auf einzelnen Personen liegt, haben die Teilnehmer jederzeit das Recht und die Möglichkeit, den Foto- oder Videografen darauf hinzuweisen, dass sie nicht aufgenommen werden wollen.